Gebühren
Bei Eintritt in den Verein sind einmalige Aufnahmegebühren in Höhe von 10,00 € je Antrag bzw. je 5,00 € ab dem 2. Mitglied zu leisten, die mit der ersten Beitragszahlung fällig werden. Mitglieder, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, werden nach einer Zahlungserinnerung zweimal angemahnt. Bleibt dies erfolglos, kann der Verein ein Inkassoverfahren veranlassen. Entstehen dem Verein durch Rücklastschriften Kosten (z.B. Bankgebühren), werden diese dem Mitglied belastet. Hat sich die Anschrift eines Mitglieds geändert und wird dies dem Verein nicht mitgeteilt, können Kosten, die durch die Suche der Adresse entstehen (z.B. Kosten für Adresssuche beim Einwohnermeldeamt), dem Mitglied belastet werden.
Sonderzahlungen
Für besondere sportliche und/oder gesellige Veranstaltungen können einmalige Sonderzahlungen verlangt werden. Dies sind zum Beispiel Kursangebote, Ausfahrten, Trainingslager, etc. Beitragsermäßigung, Stundung, Erlass Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen Beiträge ermäßigen, stunden oder erlassen. Solche Fälle können zum Beispiel soziale Härtefälle sein.
Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand/in der Geschäftsstelle des Vereins zu beantragen. Ein alleiniger Antrag an die Abteilung genügt nicht. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch den Inhaber der elterlichen Sorge zu unterschreiben.
Austritt
Der Austritt eines ordentlichen Mitgliedes geschieht durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis spätestens 30. September und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Für die Austrittserklärung Minderjähriger gelten die für den Aufnahmeantrag geltenden Regelungen entsprechend.
Ausschluss
Ein Ausschluss gemäß der Vereinssatzung ist mit sofortiger Wirkung möglich. Ein Anspruch auf Erstattung gezahlter Beiträge besteht nicht.
Stand Mai 2022